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Kategorie: Frag den Oldtimeranwalt

Jürgen Sarow fragt: Muss ich etwas Besonderes beachten, wenn ich mit meinem H-Kennzeichen in Nicht-EU-Länder wie die Ukraine fahre?
Rechtsanwalt Florian Feinen antwortet: Eine Fahrt ins Ausland mit H-Kennzeichen ist in der Regel unproblematisch, anders als mit einem sog. 07er-Kennzeichen. Beachtet werden müssen allerdings die landeseigenen Regelungen zu etwaigen Umweltzonen.
(In Frankreich beispielsweise haben Oldtimer keinerlei Sonderrechte zum Befahren einer Umweltzone. Die Redaktion)