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Kategorie: Frag den Sachverständigen

In diesem Fall gibt es hinten - den Befestigungspunkten entsprechend - "nur" Beckengurte. Foto: Oldtimerreporter.Fröhlich


Drüben ist das Gras meist grüner als hier, und so findet sich der gesuchte Oldtimer gerne mal im Ausland anstatt vor der Tür. Doch wie bekomme ich den auf Deutschlands Straßen?
In der EU – ob man sie mag oder nicht – ist das inzwischen recht einfach. Seit Jahrzehnten sind die Vorschriften harmonisiert. Aber oh weh, wenn das Schätzchen von weiter weg kommt…

Oldtimerreporterleser Siegfried Fender besitzt einen Wolga Gaz 2410, dessen Erstzulassung 1989 in der Ukraine stattfand. Dort herrschen – wenig überraschend – andere Vorschriften als in der Bundesrepublik.
Die Frage von Siegfried Fender gilt den Sicherheitsgurten auf den Rücksitzen:

„Der Wolga hat auf den Rücksitzen keine Sicherheitsgurte und der Wolga stammt aus der Ukraine. Nun meine Frage: Muss ich den Wolga nun mit Sicherheitsgurten nachrüsten oder nicht? Ich möchte den Wolga 2020 gleich mit H-Kennzeichen zulassen. Muss er die jetzt nachrüsten? Schließlich sind sie in Deutschland hinten seit EZ 1.5.1979 Pflicht, Dreipunktgurte übrigens seit 2004.

Der Oldtimerreporter-Sachverständige Wolfram Schulz von der GTÜ-Prüfstelle Werder klärt auf:
Im Falle des Wolga müssen Gurte hinten nachgerüstet werden, sofern Befestigungspunkte  vorhanden sind. Wenn nicht, brauchen sie auch nicht nachgerüstet zu werden. Dann wird eine Ausnahmegenehmigung beantragt.
Ergänzend sei erwähnt, dass Kinder bis 12 Jahre nur mit zugelassenen und dem Alter beziehungsweise der Körpergröße entsprechenden Rückhaltesystemen befördert werden dürfen. Sind hinten keine Gurte vorhanden, muss das Kind mit einem zugelassenen Rückhaltesystem auf dem Beifahrersitz transportiert werden.