Sie  haben da mal eine Frage? Wir haben den Oldtimeranwalt, der sie beantwortet: Der Berliner Rechtsanwalt Florian Feinen hat sich auf Oldtimer-Rechtsfragen spezialisiert. Er antwortet bei uns exklusiv zum Thema.
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Ziemlich problematisch: Die H-Plaketten, die optisch wie Umweltplaketten wirken. 
Bild: Oldtimerreporter


Jürgen Wieczoreck aus Potsdam will wissen:
Ich habe an der Windschutzscheibe diese blaue Spaßplakette mit dem H, die der grünen Plakette ähnelt. Bei einer Polizeikontrolle wurde das bemängelt. Ich dürfe damit nicht fahren, weil es der grünen Plakette zu ähnlich sei und zu Verwechslungen führen könne, zumal möglicherweise bald eine blaue Plakette kommt. Spätestens dann könne das auch eine Urkundenfälschung sein. Stimmt das?
Florian Feinen antwortet: Der Tatbestand der Urkundenfälschung kann...

Peter Riedel will auch bei künftigen Fahrverboten mit seinem Oldtimer-Diesel in die gesperrten Gebiete einfahren:
Darf ich bei einem evtl. Diesel-Fahrverbot mit meinem Oldtimer-Diesel mit H-Kennzeichen trotzdem fahren?
Florian Feinen antwortet:
ein Fahrverbot für Diesel-Oldtimer ist nach gegenwärtiger Rechtslage nicht zu befürchten.
Die Sonderregelungen für Oldtimer gelten unabhängig von der Antriebsart.

Foto: oldtimerreporter.Haehnel

Nicht ganz unproblematisch: der Tatra als Oldtimer.
Foto: Peter Lawrence


Friedhelm Becker möchte wissen, was er bei „Dreiländer-Kaufverträgen“ juristisch ausrichten kann:
„Ich habe von einem Litauer in Frankfurt/Oder einen Tatra mit polnischem Kennzeichen gekauft. Nun stellt sich heraus, dass im Gegensatz zur Beschreibung doch erhebliche Mängel am Fahrzeug sind.
Der Verkäufer will das Auto nicht zurücknehmen und auch keine Teilbeträge erstatten. Welches Gericht ist im Ernstfall für eine Klage zuständig? Kann der Anwalt bei einem ausländischen Gericht auch aus Deutschland kommen?“
Florian Feinen antwortet:
Grundsätzlich sind Personen ohne...

Mit dem Frühjahr beginnt die Zeit der Oldtimermessen und -ausstellungen und damit für viele Oldtimerfreunde auch die Zeit, in der die ein oder andere (vermeintlich) günstige Gelegenheit zum Erwerb eines Old- oder Youngtimers lockt.
Doch beim Oldtimerkauf ist mehr als beim Neuwagenkauf einiges zu beachten, damit die Freude am Wagen nicht der Ernüchterung oder gar einer juristischen Auseinandersetzung folgt. Beides lässt sich durch eine möglichst klare kaufvertragliche Grundlage vermeiden. Dazu gehört in erster Linie die Vereinbarung der geschuldeten Beschaffenheit des Oldtimers. Anhand einer Beschaffenheitsvereinbarung lässt sich später beurteilen, ob bestimmte Defekte am Fahrzeug einen Mangel im Sinne des Kaufrechts darstellen und Gewährleistungsrechte begründen oder nicht. Liegt eine Besschaffenheitsvereinbarung nicht vor, muss meist durch Auslegung ermittelt werden, was vertraglich geschuldet ist oder als „übliche“ Beschaffenheit eines Oldtimers erwartet werden kann. Hier sind in der Regel Konflikte zwischen Käufer und Verkäufer vorprogrammiert.
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