Herzlich willkommen in unserer Bastelbude!
Hier erleben Sie live die Leiden und Freuden der Schrauber.

Sie wollen auch von ihrer ganz speziellen "Auferstehung" oder ihrem ganz besonderen Verhältnis zu ihrem mobilen Liebling öffentlich erzählen? Nur zu! Vom Wrack bis zum Strahlemann und vom Familienerbstück zum Garagengold kann alles dabei sein! Kurze Interessenensbekundung per Kontaktformular auf dieser Seite. Alles weitere folgt dann per E-Mail. Wir freuen uns jetzt schon! Grafik: lukeruk

 

 

Auch Halter von Klassikern der Vorkriegsfraktion brauchen keine Bedenken wegen einer Trockeneisbehandlung zu haben. Da ist Peter Mochow (r.) ganz sicher - getestet am eigenen Citroen von 1923.
Fotos: Oldtimerreporter.Eichbaum


[PR] Wie sieht eigentlich mein Unterboden aus? Wie entferne ich peinliche Klebereste von der Chromstoßstange? Klarer Fall: Strahlen lassen. Idealerweise mit Trockeneis. Wir trafen einen Experten und lauschten gespannt.
Peter Mochow, dessen Eltern bereits vor 60 Jahren ihre Winterdienst-Fahrzeuge der Einfachheit halber selbst sandstrahlten, fasst die Vorteile des auf 75°C gefrorenen Kohlenstoffdioxids zusammen: „Es ist das Beste fürs Blech: Alusilikatschlacke erzeugt als Strahlgut Hitze und verteilt sich bis in den letzten Hohlraum. Gleiches gilt fürs Strahlen mit Glasperlen und Soda. Eine Wasser-Strahlmittel-Mischung ist zwar schonender, aber ebenfalls eine elende Sauerei und erzeugt obendrein sofort Flugrost.

Prachtstück: Ein T4-Beinahe-Oldtimer ist in den Vierseitenhof eingezogen. Fotos: Oldtimerreporter.Fröhlich


Die Saison ist vorbei, Zeit für einen Blick in die Werkstatt. Ein Highlight des Jahres war: der Bulli ist 50 geworden - zumindest ausgehend vom Datum der Erstzulassung. Herzlichen Glückwunsch nochmals! Nach dem Aufhübschen des Innenraums (siehe voriges Werkstatttagebuch) ist er brav zur Ausfahrt des  S.A.M.R.C. nach Frankreich gefahren – die dann kurzfristig eine Woche verschoben wurde. Leider konnte ich darauf nicht warten, denn es stand die Goldener-Oktober-Fahrt an. Die ist prima gelaufen, lediglich die neuen Gardinen sind weniger lichtdicht als die dicken grünen. Aber damit war zu rechnen.

Auch Organisationen wie die GTÜ dürfen jetzt - neben DEKRA und TÜV - alles zum Thema Abnehmen und Eintragen machen. Foto: Oldtimerreporter.Fröhlich


Bisher durften Begutachtungen nach §21 STVZO, gemeinhin „Vollgutachten“ genannt, und nach § 19(2) in Verbindung mit § 21 StVZO („Einzelabnahmen“) nur von der Dekra im Osten und dem TÜV im Westen durchgeführt werden. Der Bundesrat hat jetzt entschieden, dass alle Prüforganisationen diese Gutachten durchführen dürfen.
Für uns Oldtimerfahrer betrifft §21 unter anderem die Wiederzulassung von Fahrzeugen ohne Papiere, die Zulassung von Oldtimern aus dem Nicht-EU-Ausland oder generell von Importfahrzeugen, die keine EG-Typgenehmigung haben.
§ 19 „Einzelabnahme“ spielt beispielsweise eine Rolle, wenn am Oldtimer eine Anhängerkupplung montiert werden soll. „Für den Käfer gibt es durchaus neue AHK auf dem Markt“, so Wolfram Schulz, „aber die ABE der Hersteller erstreckt sich nicht auf den Käfer. Mit einer Einzelabnahme wird das Bauteil in die Papiere eingetragen und ist damit „legal““.