Auch Organisationen wie die GTÜ dürfen jetzt - neben DEKRA und TÜV - alles zum Thema Abnehmen und Eintragen machen. Foto: Oldtimerreporter.Fröhlich


Bisher durften Begutachtungen nach §21 STVZO, gemeinhin „Vollgutachten“ genannt, und nach § 19(2) in Verbindung mit § 21 StVZO („Einzelabnahmen“) nur von der Dekra im Osten und dem TÜV im Westen durchgeführt werden. Der Bundesrat hat jetzt entschieden, dass alle Prüforganisationen diese Gutachten durchführen dürfen.
Für uns Oldtimerfahrer betrifft §21 unter anderem die Wiederzulassung von Fahrzeugen ohne Papiere, die Zulassung von Oldtimern aus dem Nicht-EU-Ausland oder generell von Importfahrzeugen, die keine EG-Typgenehmigung haben.
§ 19 „Einzelabnahme“ spielt beispielsweise eine Rolle, wenn am Oldtimer eine Anhängerkupplung montiert werden soll. „Für den Käfer gibt es durchaus neue AHK auf dem Markt“, so Wolfram Schulz, „aber die ABE der Hersteller erstreckt sich nicht auf den Käfer. Mit einer Einzelabnahme wird das Bauteil in die Papiere eingetragen und ist damit „legal““.

Die Vorteile der Liberalisierung liegen auf der Hand: Neben einem gesunden Wettbewerb kann man sich jetzt einen Prüfer aussuchen, der besonders kompetent in Sachen Oldtimer ist, wie zum Beispiel unser Oldtimerreporter-Gutachter Wolfram Schulz.
Er fährt selbst einen `73er VW 1303, seine Frau einen VW Typ 3 von 1968. Außerdem stehen diverse Motorrad-Klassiker zur Ausfahrt bereit. Er kennt sich mit den Besonderheiten alten Blechs aus.

Jetzt muss der Beschluss nur noch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, dann kann’s losgehen.